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Propbox International EWIV
European investments | Consulting | Support | Accounting

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Was ist eine EWIV?
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Eine EWIV ist eine auf dem Gemeinschaftsrecht der EU basierende Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Mitgliedern verschiedener Mitgliedstaaten bestehen muss. Das Gesellschaftsrecht der EWIV ist von Flexibilität und Stabilität geprägt. Steuerrechtlich unterliegt die EWIV keinerlei Unternehmenssteuern. Diese Ansätze verdeutlichen die Freiheit, die diese Rechtsform mit sich bringt. Eine EWIV kann in Deutschland bereits seit 1989 gegründet werden. Dennoch ist sie hierzulande weitestgehend unbekannt.
- Flexibel
- Gemeinschatlich
- Rechtssicher
- Einzigartig
Propbox International EWIV
Wir sind Unternehmer. Als Macher, Leistungsträger und Leistungserbringer haben wir über Jahrzehnte die deutsche Wirtschaft aufgebaut, vielen Mitarbeitern eine Lebensgrundlage geschaffen und Familien ernährt. Nun haben wir uns zusammengetan und eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung gegründet. Die „Propbox International EWIV“.
Wir haben unsere Energien und Fähigkeiten gebündelt und in unsere EWIV eingebracht. Unseren Mitgliedern haben wir damit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, indem wir weitestgehend unseren eigenen Spielregeln unterliegen. Dieses abgesegnet von der EU mit der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85.
Wir als Propbox International EWIV haben es uns zur Aufgabe gemacht, genau diese Freiheiten für unsere Mitglieder zu nutzen. Uns ist es dadurch möglich, gemeinsam zu handeln und dabei das wirtschaftliche Wohl jedes einzelnen Mitgliedes zu fördern.
Unsere Ziele
- Netzwerke nutzen
- Steuervorteile haben
- Wirtschaftskraft bündeln
- Wachstum ermöglichen


Frank BrandesGeschäftsführer
- Erfolgreich verheiratet und Vater von drei Kindern
- 30 Jahre Erfahrung als Steuerzahler (Handwerksmeister, Sachverständiger & Investor)
- Immobilienerfahrung bei Planung, Neubau, Altbau, Vermietung, sowie Kauf & Verkauf
- Investment Projekte erdacht, entwickelt und erfolgsreich umgesetzt
- Persönlichkeitsentwicklung, Training, Motivation und strategische Vermögensbildung als Passion
Weitere Infos wie Sie die EWIV für sich nutzen können
Häufige FragenFAQ
Ist das supranationale Recht nicht sehr kompliziert?
Nein, im Gegenteil: Während es in Deutschland ca. 60.000 Gesetze und Verordnungen gibt und man sich als Unternehmer am Handelsrecht, dem GmbH-Gesetz und der Abgabenordnung orientieren muss, gibt es auf der EU-Ebene nur die entsprechende Verordnung. Bei der EWIV sind daher nur 43 Artikel zu beachten.
Nutze ich mit der Gründung einer EWIV ein Steuerschlupfloch?
Die EWIV-Verordnung hat nicht den Hauptzweck, die Steuern in einem operativen Unternehmen zu senken. Die Nutzung der EWIV hat aber sehr wohl deutliche steuerliche Vorteile, die auf der europäischen Ebene gewollt sind, dem deutschen Fiskus aber nicht gefallen. Da EU-Recht Landesrecht bricht, stellt die Nutzung der Vorteile aber auch kein Problem dar und fällt nicht unter das deutsche Steuerrecht.
Muss ich meinen Steuerberater bei der Gründung mit einbeziehen?
Grundsätzlich hilft ein Gespräch mit dem Steuerberater bei der strategischen Entwicklung ihres Unternehmens, wenn dadurch steuerliche Aspekte berührt werden. Da sich ihr Steuerberater aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht im supranationalen Recht auskennt und noch nie mit der EWIV-Verordnung zu tun hatte, wird er Ihnen keine belastbaren Auskünfte geben können. Nehmen Sie Termine daher immer zusammen mit einem Spezialisten wahr.
Muss für die EWIV ein Gewerbe angemeldet werden?
Nein. Die EWIV kann als Hilfsgesellschaft bei allen Tätigkeiten der Mitgliedsunternehmen zusätzlich tätig werden, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Warum rät mir mein Steuerberater von einer EWIV ab?
Das kann verschiedene Gründe haben:
– Der Steuerberater kennt sich mit dem supranationalen Recht nicht aus und möchte keine Fehler machen. Das ist der häufigste Grund.
– Dem Steuerberater sind Ratschläge zu proaktiven Steuergestaltungsmöglichkeiten – auch wenn diese völlig legal sind! – untersagt. Seit dem 01.07.2020 muss er diese sogar dem Finanzamt melden.
– Er möchte weiter die Kontrolle über das Unternehmen behalten, da er an den Tätigkeiten sehr gut verdient. Sollte das Unternehmen seine Steuerlast senken, verdient auch der Steuerberater in den entsprechenden Bereichen weniger.
Kann ich auch mit meinem Einzelunternehmen eine EWIV gründen?
Grundsätzlich können alle in der Europäischen Union existierenden Rechtsformen eine EWIV gründen. Somit können in Deutschland neben den gängigen Gesellschaftsformen auch Freiberufler, Einzelunternehmen, Vereine und Stiftungen einer EWIV beitreten oder eine Eigene gründen.
Ist die Nutzung einer EWIV für deutsche Unternehmen legal?
Selbstverständlich. (siehe vorherige Antwort)
Unterliegt die EWIV in Deutschland der Gewerbesteuerpflicht?
Wird die EWIV richtig umgesetzt, ist sie laut EU-Verordnung von der Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommenssteuer befreit. Unter gewissen Umständen kann aber tatsächlich eine Gewerbesteuerpflicht eintreten, was wir aber innerhalb unserer Beratungen verhindern.
Kann ich Firmenreisen komplett absetzen?
Die EWIV kann für verschiedene Bereiche Budgets bilden, die dann beispielsweise auch für Geschäftsreisen genutzt werden können.
Was gibt es für Tätigkeitsbeispiele für eine EWIV?
Einige Tätigkeitsbeispiele für eine EWIV:
– Konzerne nutzen beispielsweise die Steuergestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuern und Finanzierung von gemeinsamen Projekten.
– Mittelständische Betriebe lagern einzelne Bereiche aus, z.B. Fakturierung/Mahnwesen oder nutzen die EWIV für den Wissenstransfer oder gemeinsames Auftreten verschiedener Gewerke für Marketing und Vertrieb.
– Unternehmen können die EWIV mit Kapital ausstatten und steuerwirksam eigene Projekte finanzieren, die außerhalb ihres Unternehmens liegen (z.B. Förderung von Innovationen, soziale Projekte usw.) ohne das Geld an eine gemeinnützige Organisation spenden zu müssen.
– Unternehmen bilden einen eigenen Kapitalpool zur gegenseitigen Hilfe, um unabhängig von Banken zu agieren (als Darlehen oder als Zuschuss für notleidende Mitglieder.
